NoHAB-GM
 

Unfallschutz-Richtlinien zum Besuch der Lokomotive der NOHAB-GM Stiftung

Besuche unserer Lokomotive finden an einem Bahnbetriebsgelände – am Standort der Firma G. Tim-Co. GmbH, nach jeweiliger Auslegung der Veranstaltung entweder vor der Drehscheibe, oder im auch von der Ungarischen Staatsbahn benutzten Lokschuppen – statt, daher bitten wir Sie, folgende Vorschriften auch in Ihrem eigenen Interesse sorgfältig durchzulesen. Vor dem Besuch werden Sie gebeten, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, daß Sie diese zur Kenntnis genommen haben. Dies ist zum Betreten des Betriebsgeländes obligatorisch; ohne Anerkennung der Sicherheitsvorschriften kann der Besuch nicht stattfinden. Wir weisen auch darauf hin, daß nach Vereinbarung der NOHAB-GM Stiftung und der G. Tim-Co. GmbH jegliche Zuwiderhandlung (besonders die Mißachtung der Punkte 3–8, bzw. 12–15) die sofortige Entfernung vom Betriebsgelände zur Folge hat. Für Unfälle oder Sachschäden, die durch die mangelhafte Einhaltung der Vorschriften entstanden sind, trägt der Besucher volle rechtliche und finanzielle Haftung!

    Allgemeines

  1. Der Besucher kann das Gelände nur auf eigene Haftung betreten. Für jegliche Verletzungen oder Schadensfälle haftet weder die Stiftung, noch der Betreiber des Geländes. Mit seiner Unterschrift verzichtet der Besucher auf jegliche evtl. Schadenersatzforderung, sowohl der Stiftung, als auch dem Betreiber des Geländes gegenüber.
  2. Der Besucher haftet für die von ihm am Gelände begleiteten Minderjährigen.
  3. Über die hier schriftlich vorgelegten Regeln hinaus hat der Besucher auch alle anderen Anweisungen des Begleitpersonals zu befolgen.
  4. Am Betriebsgelände ist das Rauchen, sowie das Mitführen und der Verzehr von Alkohol strengstens verboten! Angetrunkene Personen können das Gelände nicht betreten!

    Verkehr und Bewegung am Betriebsgelände

  5. Der Besucher kann sich am Betriebsgelände nur entlang der markierten Verkehrswege, unter Aufsicht des Begleitpersonals bewegen.
  6. Am Gelände finden zeitweise Rangierbewegungen statt, daher erfordert das Überqueren der Gleise ständige Aufmerksamkeit.
  7. Im und vor dem Lokschuppen befinden sich offene Schächte, bitte, achten Sie darauf! Es ist verboten, in die Schächte, besonders in die unter Fahrzeugen zu steigen! Dies gilt auch für die Drehscheibe, deren Schacht nicht mehr als 1m angenähert werden darf! Es ist auch untersagt, die Drehscheibe selbst zu betreten.
  8. Auf dem Gelände befinden sich auch Fahrzeuge, die nicht der Stiftung gehören. Es ist verboten, auf diese zu klettern, und auch die unmittelbare Nähe der Lokomotive der Stiftung darf nur mit Begleitung verlassen werden.

    Regeln zur Besichtigung der Lokomotive der Stiftung

  9. Die Führerstände und der Maschinenraum der abgestellten Lokomotive können auf eigene Verantwortung, unter Begleitung besichtigt werden. Bitte, achten Sie auf niedrige Türen und auf Hindernisse in den Seitengängen des Maschinenraumes. Bitte, berühren Sie keine Bedienelemente in den Führerständen und im Maschinenraum!
  10. Es ist gefährlich, und daher verboten, auf die Seiten und die Vorbauten der Lokomotive zu klettern!
  11. Auf der Lokomotive können sich neben dem Gruppenbegleiter höchstens drei weitere Personen befinden.

    Regeln zur Besichtigung der Lokomotive im Betrieb

    ACHTUNG! WENN DER MOTOR DER LOKOMOTIVE IN BETRIEB IST, IST DIE UNACHTSAME ANNÄHERUNG DES FAHRZEUGES UND DER AUFENTHALT IM MASCHINENRAUM BEI NICHTEINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN LEBENSGEFÄHRLICH! UNTEN STEHENDE REGELN SOLLEN STRENGSTENS EINGEHALTEN WERDEN; ZUWIDERHANDLUNGEN HABEN DIE SOFORTIGE ENTFERNUNG VOM BETRIEBSGELÄNDE ZUR FOLGE!

  12. Unerlaubtes Betreten der sich in Betrieb befindenden Lokomotive ist strengstens verboten!
  13. Das Betreten des Maschinenraumes ist bei laufendem Motor lebensgefährlich und daher verboten. Sollten es die Umstände erlauben, kann auf besonderem Wunsch jeweils ein Besucher den Maschinenraum durch dessen mittlere Tür, unter ständiger Aufsicht und Befolgung der Anweisungen des Begleiters besichtigt werden.
  14. Das Betreten oder Verlassen des sich in Bewegung befindenden Fahrzeuges ist lebensgefährlich und daher verboten!
  15. Die Bewegung von Schienenfahrzeugen erfordert besondere Achtsamkeit! Vom sich bewegenden Fahrzeug ist ein seitlicher Abstand von mindestens 1m zu halten! Bevor sich die stehende Lokomotive in Bewegung setzt, wird vom Leiter der Bewegung (erkennbar durch die Warnschutzkleidung) ein Tonsignal ausgegeben. Nach dem Tonsignal ist der Raum hinter und vor der Lokomotive bis zu 2m seitlichem Abstand vom Gleis freizumachen.
Niemals sollte die Faustregel vergessen werden: der Eisenbahnbetrieb ist gefährlich! Der Lokführer hat keine gleichzeitige Sicht in alle Richtungen, und der Bremsweg kann auch bei niedriger Geschwindigkeit mehrere Meter betragen! Es ist auch wichtig, nicht nur die Bewegung der Lokomotive der Stiftung zu beachten, da sich auch jedes andere Fahrzeug jederzeit in Bewegung setzen kann! Daher sollte man sich im Lichtraum der Gleise nur bei deren Überquerung aufhalten!


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!








 
— Fenster schließen —